- DStR
- 2018
- Heft 42 (Seite 2173-2236)
- Steuerrecht
- Verwaltung
- Grunderwerbsteuer
- Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-)Gesellschaft iSd § 1 Abs. 3 GrEStG
- Erwerbsvorgänge iSd § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen
- 1. Ein Gesellschafter überträgt mindestens 95 % der Anteile an einer Gesellschaft auf einen Treuhänder.
- 2. Ein Gesellschafter, der mindestens 95 % der Anteile einer Gesellschaft innehat, verschafft einem Treugeber einen auf diese bezogenen Übertragungsanspruch.
- 3. Ein Auftragnehmer oder ein Geschäftsbesorger erwirbt mindestens 95 % der Anteile einer Gesellschaft für den Auftraggeber bzw. den Geschäftsherrn.
- 4. Ergänzende Hinweise
- 5. Anwendung
- Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
- Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG
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