- DStR- 2021- Heft 7 (Seite 377-440)- Steuerrecht- Verwaltung- Einkommensteuer- Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG; Anwendung des BFH-Urteils v. 7.7.2020
- Vergütungen iSd § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung und Veräußerung von eingetragenen inländischen Rechten- I. Kein Steuerabzug in bestimmten Fällen zeitlich befristeter Rechteüberlassung
- II. Ausschluss vom vereinfachten Verfahren bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen
- III. Abgabe von Steueranmeldungen und Abführung der Steuerabzugsbeträge
- IV. Ermittlung der Bemessungsgrundlage, Aufteilung von Gesamtvergütungen
- V. Verfahren bei der Veräußerung von Rechten
- VI. Anwendung
 
 
 
- Einkommensteuer
 
- Verwaltung
 
- Steuerrecht
 
- Heft 7 (Seite 377-440)
 
- 2021