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DStR
2022
Heft 45 (Seite 2289-2336)
Wirtschaftsrecht
Aufsatz
Jeck: „Schlafen kann geringer vergütet werden“
1. Ausgangslage
2. Gesetzliche Vergütungspflicht von inaktiven Bereitschaftszeiten
3. Vergütungshöhe bei fehlender gesonderter Vergütungsregelung für Bereitschaftszeiten
4. Tarif- und arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
5. Ergebnis und Fazit
DStR 2022, 2320
„Schlafen kann geringer vergütet werden“
Aufsatz von Luisa Victoria Jeck
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