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DStR 1997, 325
BFH: Gewinne aus Veräußerung einbringungsgeborener Anteile unterliegen nicht der Gewerbesteuer –Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR ohne Rechtsgrundlage
Urteil vom 27.03.1996 - I R 89/95