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DStRK 2020, 228
Anm. zu BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Entscheidungsbesprechung von Karin Körper zum Beschluss v. 28.04.2020 - VI R 54/17