- MwStR
- 2020
- Heft 3 (Seite 101-152)
- Aufsätze
- Meyer-Burow/Connemann: JStG 2019: Die Verwendung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM als verschärfte Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- 1. USt-IdNr. und ZM als zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
- 2. Abnehmer verwendet gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr.
- 3. Verwendung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung: Konsequenzen für die Steuerbefreiung
- 4. Vorsteuerabzug bei Nichtverwendung der USt-IdNr./Wahlrecht zur Besteuerung?
- 5. Verspätete/nachträgliche „Verwendung“ der USt-IdNr.
- 6. Verspätete/unrichtige Abgabe oder Nichtabgabe der ZM
- 7. Zusammenfassung und Vorschläge/Klärung durch BMF-Schreiben
- Peter: Vorsicht, Falle! Warum der neue § 6b UStG bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften ins Leere läuft
- Meyer-Burow/Connemann: JStG 2019: Die Verwendung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM als verschärfte Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Aufsätze
- Heft 3 (Seite 101-152)
- 2020