- StB
- 2008
- Heft 09 (Seite 309-348)
- StB-Rechtsprechungsreport
- EINKOMMENSTEUER
- BFH: Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 EStG für das erhöhte Unfallruhegehalt gem. § 37 BeamtVG
- BFH: Einziehung fremder Gelder aufgrund Inkassovollmacht – Abredewidrige private Verwendung von für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Beiträgen durch Versicherungsmakler – Kein Betriebsausgabenabzug der Zinsen und Finanzierungsnebenko
- BFH: Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel
- BFH: Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer Mitunternehmerschaft sind keine Massekosten – Keine Veränderung der steuerlichen Zuordnung und Erfassung von Einkünften durch KO und InsO
- BFH: Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs
- BFH: Telefoninterviewer als Arbeitnehmer? – Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld – Berücksichtigung nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler in der Revision
- BFH: Betrieblich genutzter Raum im gemeinsamen Einfamilienhaus: Die stillen Reserven unterliegen bei Praxisverkauf der Einkommensteuer nur zur Hälfte, wenn der Ehegatte nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist – Voraussetzungen für Eigenbesitz – zu erwartend
- BFH: Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Finanzierungsmaßnahmen eines Aktionärs sind nachträgliche Anschaffungskosten nur bei unternehmerischer Beteiligung
- BFH: Arbeitsrechtliche Fiktion eines Dienstverhältnisses ist einkommensteuerlich nicht maßgeblich – Sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG setzt Zuordnung zur erwerbswirtschaftlichen Sphäre voraus – Zurechnung von Einkünften aus LuF – Prozesszinsen al
- BFH: Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen Ausweispapieren – Fiktionsbescheinigung
- BFH: Minderung des Anspruchs auf deutsches Kindergeld um den niederländischen Unterhaltszuschuss nach dem TOG 2000 – Abgrenzung von Familienleistung und der Sozialhilfe vergleichbarer Leistung
- BFH: Die Steuerfreiheit von Arbeitslohn aus geringfügiger Beschäftigung richtet sich nach Sozialrecht (sozialrechtliches Entstehungsprinzip) – Die Berechnung der Lohnsteuer richtet sich allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen (Zuflussprinzip) – Beha
- BFH: Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld wegen der dem Kind erbrachten Sozialhilfeleistungen
- BFH: Spargelschälen ist keine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG – Urproduktion oder weitere Verarbeitung des Urprodukts? – Veränderte Marktgängigkeit – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG
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