- StB
- 2014
- Heft 07 (Seite 213-252)
- StB-Rechtsprechungsreport
- EINKOMMENSTEUER
- BFH: Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG
- BFH: Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem landwirtschaftlichen als auch in einem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen
- BFH: Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
- BFH: Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar
- BFH: Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 2009
- BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle
- BFH: Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz
- BFH: Häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz
- BFH: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen – Keine notwendige Beiladung des Begünstigten zum Klageverfahren des Verpflichteten
- BFH: Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung – Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit – besondere Therapierichtung
- BFH: Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei den Gewinneinkünften
- BFH: Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
- BFH: Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
- BFH: Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim „Kaufvertrag“ über Salzabbaugerechtigkeiten
- BFH: Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft – kein Anspruch auf bestimmten rechtmäßigen Inhalt
- BFH: Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft
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- Heft 07 (Seite 213-252)
- 2014