BFH: FördG fördert nach dem 31. 12. 1998 fertiggestellte Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf bis 31. 12. 1998 geleistete Anzahlungen – Keine doppelte Begünstigung nach FördG und § 7i EStG
StB, 2009, 6
BFH: Heft 01-02
28.10.2008 - IX R 53/06