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SGB III
SGB III
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur (§§ 280 - 308)
Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen (§§ 284 - 303)
Erster Unterabschnitt Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (§§ 284 - 288)
§ 284 Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten
§§ 285, 286 [aufgehoben] (§§ 285 - 286)
§ 287 Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer
§ 288 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
[Sozialgesetzbuch III: Arbeitsförderung] | BUND
[SGB III]: § 287 Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer
Rechtsstand: 31.01.2023
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