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Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch
1. Teil. Handelsgesetzbuch
Drittes Buch. Handelsbücher
Einleitung vor § 238
Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute
Erster Unterabschnitt. Buchführung Inventar (§ 238 - § 241a)
Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage (§ 257 - § 261)
Vierter Unterabschnitt. Landesrecht (§ 262 - § 263)
Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat (§ 342 - § 342a)
Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung (§ 342b - § 342e)
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Drittes Buch. Handelsbücher
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