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Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch
1. Teil. Handelsgesetzbuch
Drittes Buch. Handelsbücher
Einleitung vor § 238
Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute
Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§ 336 - § 339)
Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Erster Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
Zweiter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
Dritter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat (§ 342 - § 342a)
Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung (§ 342b - § 342e)
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Drittes Buch. Handelsbücher
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