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Blümich
Umwandlungssteuergesetz 2006
Fünfter Teil. Gewerbesteuer (§ 18 - § 19)
§ 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
I. Allgemeines
II. Ermittlung des Gewerbeertrags und Umwandlungssteuergesetz (Abs. 1)
III. Übernahmegewinn/-verlust (Abs. 2 Satz 1)
IV. Bezüge i. S. d. § 7 (Abs. 2 Satz 2)
V. Aufgabe oder Veräußerung innerhalb von fünf Jahren (Abs. 3)
1. Allgemeines
2. Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs
3. Fünf-Jahresfrist und Rechtsnachfolge
4. Umfang des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns
5. Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils
6. Steuerschuldnerschaft bei Abs. 3
7. Ausschluss der Gewerbesteueranrechnung (Abs. 3 Satz 3)
Neunter Teil. Verhinderung von Missbräuchen
Januar 2018 EL 140
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