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Blümich
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Körperschaftsteuergesetz (KStG)
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Sechster Teil. Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§ 36 - § 40)
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§ 36 Endbestände
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§ 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
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§ 38 Körperschaftsteuererhöhung
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I. Allgemeines
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II. Fortschreibung und gesonderte Feststellung des EK 02, Abs. 1
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III. Körperschaftsteuererhöhung, Abs. 2
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IV. Absehen von einer KSt-Erhöhung, Abs. 3
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V. Letztmalige Ermittlung und Feststellung des Endbetrags des EK 02 und letztmalige ausschüttungsabhängige KSt-Erhöhung, Abs. 4
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VI. Körperschaftsteuererhöhungsbetrag, Abs. 5
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VII. Ratierliche Entrichtung des KSt-Erhöhungsbetrages, Abs. 6
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VIII. Behandlung von Einmalzahlungen und Abzinsung, Abs. 7
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IX. Fälligkeit des Erhöhungsbetrags bei Beginn der Liquidation nach dem 31.12.2006, Abs. 8
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X. Vermögensübergang auf eine nicht unbeschr. stpfl. ausl. Körperschaft und Verlegung des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung in Drittstaaten, Abs. 9
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XI. Änderung des Erhöhungsbetrags, Abs. 10 i. V. m. § 37 Abs. 6
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XII. Steuerl. Behandlung des KSt-Erhöhungsbetrags, Abs. 10 i. V. m. § 37 Abs. 7
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§ 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
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§ 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes
Erster Teil. Steuerpflicht
EL 144 Oktober 2018
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