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Blümich
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Abschnitt VI. Zerlegung (§ 28 - § 35)
§ 31 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
I. Allgemeines
II. Arbeitslöhne
1. Anknüpfung an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
2. Steuerfreie Vergütungen und Freibeträge
3. Ausbildungsvergütungen
4. Sonderregelung für teilweise von der GewSt befreite Unternehmer
5. Nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen
6. Kappung der 50 000 Euro übersteigenden Vergütungen
III. Unternehmerlohn
Abschnitt VI. Zerlegung
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