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Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
1. Rechtsentwicklung
2. Sachliche und örtliche Zuständigkeit
3. Örtliche Zuständigkeit, Grundsatz (§ 17 Abs 1)
4. Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 17 Abs 2 bis 4)
§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 Inhalt der Anzeigen
§ 21 Urkundenaushändigung
§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen
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