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Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 Inhalt der Anzeigen
§ 21 Urkundenaushändigung
§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
1. Rechtsentwicklung
2. Zweck und Umfang der Vorschrift
3. Voraussetzungen und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
4. Inhalt, Rechtscharakter, Form und Auswirkungen der Unbedenklichkeitsbescheinigung
5. Empfangsberechtigter
6. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung
7. Rechtsbehelfe
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Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen
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