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Boruttau, GrEStG
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
I. Rechtsentwicklung
II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit
III. Örtliche Zuständigkeit, Grundsatz (§ 17 Abs 1)
IV. Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 17 Abs 2 bis 4)
§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 Inhalt der Anzeigen
§ 21 Urkundenaushändigung
§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Anhang 1 zu § 4: Grunderwerbsteuer im Beitrittsgebiet
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