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Boruttau, GrEStG
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Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
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§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
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§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
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I. Rechtsentwicklung
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II. Die Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens
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III. Umfang der Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare (§ 18 Abs 1, 2)
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IV. Rechtscharakter, Form, Frist der Anzeige, Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht (§ 18 Abs 1 bis 3)
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V. Absendevermerk, Adressat der Anzeige (§ 18 Abs 4, 5)
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VI. Merkblätter über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare (Auszug), Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen, Vordruckmuster, Veräußerungsanzeige
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§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
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§ 20 Inhalt der Anzeigen
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§ 21 Urkundenaushändigung
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§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anhang 1 zu § 4: Grunderwerbsteuer im Beitrittsgebiet
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