§ 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
(1) Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von den Miteigentümern flächenweise
Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern
Zitiervorschlag:
Boruttau/Viskorf, 19. Aufl. 2018, GrEStG § 7 Rn. 1-71