§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
(1) 1Ein im Inland ansässiger Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Umsätze nach § 3 a Absatz 5 erbringt, für die er dort die Steuer schuldet