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IDW Verlautbarungen
Fragen und Antworten zu IDW PS
Fragen und Antworten: Zur Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan nach ISA 260 (Rev) bzw. IDW EPS 470 n.F. (F & A zu ISA 260 (Rev) bzw. IDW EPS 470 n.F.)
1 Vorwort
2 Ziel und Zweck der Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan
3 Bestimmung des Aufsichtsorgans
3.1 Sind bei jeder Abschlussprüfung Personen zu ermitteln, nach denen i.S.d. ISA 260 (Rev) bzw. IDW EPS 470 n.F. zu kommunizieren ist?
3.2 Wie sind die geeigneten Personen oder Aufsichtsorgane festzulegen?
3.3 Anhand welcher Überlegungen kann eine Beurteilung des Einzelfalls vorgenommen werden?
3.4 Welche Beispiele gibt es in Abhängigkeit von der Rechtsform für Personen, mit denen nach ISA 260 (Rev) bzw. IDW EPS 470 n.F. zu kommunizieren ist?
3.5 Gibt es besondere Überlegungen zur Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan bei Konzernprüfungen aus Sicht eines Teilbereichsprüfers?
3.6 Ist es zulässig, nicht mit dem gesamten Aufsichtsorgan, sondern mit einer Untergruppe des Aufsichtsorgans zu kommunizieren?
3.7 Wann ist es sinnvoll, mit einer einzelnen (natürlichen) Person zu kommunizieren?
3.8 Welche praktische Bedeutung hat es, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsorgans in das Management eingebunden sind?
3.9 Kann die Geschäftsführung Aufsichtsorgan sein?
4 Zu kommunizierende Sachverhalte
5 Prozess der Kommunikation
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