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IDW Verlautbarungen
Fragen und Antworten zu IDW PS
Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
1. Vorwort
2. Allgemeine Grundsätze der Einholung von Bestätigungen Dritter
3. Planung und Durchführung von Bestätigungsanfragen
4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
5. Alternative Prüfungshandlungen
6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt
7. Besondere Überlegungen bei Bestätigungen Dritter in elektronischer Form
7.1. Dürfen Bestätigungen Dritter in elektronischer Form, wie z.B. per E-Mail, eingeholt werden?
7.2. Gibt es besondere Anforderungen an die Einholung von Bestätigungen Dritter in elektronischer Form?
7.3. Sind neben Bestätigungen Dritter per E-Mail auch solche per Fax zulässig?
7.4. Wie kann im Fall einer E-Mail-basierten Bestätigungsanfrage die E-Mail-Adresse für den Zweck des Versandes verifiziert werden?
7.5. Darf eine elektronische Anfrage auch eingesetzt werden, wenn der Dritte nur über eine zentrale bzw. Sammel-E-Mail-Adresse, z.B. info@kunde.com verfügt?
7.6. Wie kann der Abschlussprüfer die Kontrolle über den Versand von Bestätigungsanfragen per E-Mail bewahren?
7.7. Ist es notwendig, dass die Antwort per E-Mail ein eingescanntes und unterschriebenes Dokument mit der Bestätigung enthält?
7.8. Braucht der Abschlussprüfer zusätzlich zur Antwort per E-Mail eine Antwort in Briefform?
7.9. Muss der Abschlussprüfer Prüfungshandlungen durchführen, um die Verlässlichkeit der erhaltenen Bestätigung zu beurteilen?
7.10. Sind besondere Verlässlichkeitsrisiken bei elektronischen Antworten auf Bestätigungsanfragen zu berücksichtigen?
7.11. Wie kann ein Abschlussprüfer reagieren, wenn nach Versand der Bestätigungsanfrage per E-Mail eine Nichtzustellbarkeitsmitteilung eingeht?
7.12. Birgt eine Abwesenheitsnotiz dieselben Verlässlichkeitsrisiken wie eine Nichtzustellbarkeitsmitteilung?
7.13. Können neben Saldenbestätigungen bspw. auch Bank- oder Rechtsanwaltsbestätigungen in elektronischer Form eingeholt werden?
8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
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