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IDW Verlautbarungen
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Fragen und Antworten zu IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
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1. Vorwort
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2. Allgemeine Grundsätze der Einholung von Bestätigungen Dritter
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3. Planung und Durchführung von Bestätigungsanfragen
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3.1. Warum ist es erforderlich, dass der Abschlussprüfer die Kontrolle über das Bestätigungsverfahren hat?
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3.2. Welche Aspekte des Bestätigungsverfahrens umfasst diese Kontrolle?
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3.3. Anhand welcher Überlegungen können die zu bestätigenden bzw. anzufordernden Informationen festgelegt werden?
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3.4. Kann bei Saldenbestätigungsanfragen neben dem Gesamtsaldo auch die Zusammensetzung dieses Saldos angegeben werden?
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3.5. In welchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Bestätigungsanfrage auf einzelne offene Posten anstelle eines Gesamtsaldos zu beziehen?
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3.6. Ist es nicht ratsam, angesichts der Ausführungen zu 3.5 Bestätigungs-anfragen vorzugsweise auf einzelne offene Posten anstelle eines Gesamtsaldos zu beziehen?
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3.7. Wer nimmt die Auswahl vor?
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3.8. Enthalten ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. Vorgaben zum Umfang der einzuholenden Bestätigungen und dem dabei anzuwendenden Auswahlverfahren?
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3.9. An wen ist die Bestätigungsanfrage zu richten?
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3.10. Anhand welcher Kriterien kann der Abschlussprüfer ggf. entscheiden, an welche konkrete Person die Anfrage gerichtet wird?
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3.11. Gibt es Beispiele dafür, dass ein Dritter nicht geeignet ist?
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3.12. Wie kann der Abschlussprüfer feststellen, dass Bestätigungsanfragen richtig adressiert sind?
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3.13. Muss die Prüfung der Adressen in Stichproben bereits vor dem Versand erfolgen?
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3.14. Warum muss der Rücklauf der Bestätigungsanfragen direkt an den Abschlussprüfer erfolgen?
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3.15. Wie kann der Abschlussprüfer auch beim Versand gewährleisten, dass er die Kontrolle über das Bestätigungsverfahren behält?
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3.16. Gelten die Grundsätze zu Frage 3.14. auch bei Versand einer Folgeanfrage?
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3.17. Kann der Abschlussprüfer im Falle einer Nichtbeantwortung den angefragten Betrag der Einfachheit halber in die Zusammenstellung falscher Darstellungen aufnehmen, um alternative Prüfungshandlungen zu vermeiden?
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3.18. Kann der Abschlussprüfer bei einer abweichenden Antwort die Differenz der Einfachheit halber in die Zusammenstellung falscher Darstellungen aufnehmen, ohne zu untersuchen, ob die Abweichung auf eine falsche Darstellung hindeutet oder nicht?
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3.19. Was ist zu beachten, wenn das Unternehmen den Wunsch äußert, bestimmte Bestätigungsanfragen nicht zu versenden?
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3.20. Kann es sinnvoll sein, als Reaktion auf die Weigerung des Managements die vorgesehene Methode der Bestätigungsanfrage zu modifizieren?
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3.21. Dürfen in Fällen, bei denen Shared Service Center des Mandanten mehrere Gesellschaften betreuen, Saldenbestätigungen nur für einige Gesellschaften ausgewählt werden und die Prüfungsergebnisse auf alle Gesellschaften übertragen werden?
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4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
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5. Alternative Prüfungshandlungen
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6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt
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7. Besondere Überlegungen bei Bestätigungen Dritter in elektronischer Form
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8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
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