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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Erstes Kapitel. Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Zweites Kapitel. Prävention (§ 14 - § 25)
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Viertes Kapitel. Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
Fünftes Kapitel. Organisation
Sechstes Kapitel. Aufbringung der Mittel
Siebtes Kapitel. Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Achtes Kapitel. Datenschutz
Neuntes Kapitel. Bußgeldvorschriften (§ 209 - § 211)
Zehntes Kapitel. Übergangsrecht (§ 212 - § 221b)
§ 212 Grundsatz
§ 213 Versicherungsschutz
§ 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
§ 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 216 Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)
§ 217 Bestandsschutz
§ 218 Länder und Gemeinden als Unfallversicherungsträger
§ 218a Leistungen an Hinterbliebene
§ 218b Errichtung einer Unfallkasse des Bundes
§ 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
§ 218d Besondere Zuständigkeiten
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
§ 221a Besondere Abfindungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 221b Weiterentwicklung der Berechnungsgrundlagen, Verordnungsermächtigung
Elftes Kapitel. Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 222 - § 225)
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Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
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