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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Erster Unterabschnitt. Renten an Versicherte (§ 56 - § 62)
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
§ 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
A. Normzweck
B. Schwerverletzter
C. Unmöglichkeit der Erwerbstätigkeit
D. Kein Anspruch aus der Rentenversicherung
E. Erhöhung des Zahlbetrages
§ 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
§ 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
§ 60 Minderung bei Heimpflege
§ 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung
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§ 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
1Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls
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Kommentierung: § 58
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