Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein Steuern und Bilanzen

§ 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten

(1) 1Die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtig Beschäftigten, die in der gesetzlichen

Ansicht
Einstellungen