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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Dritter Abschnitt. Jahresarbeitsverdienst
Erster Unterabschnitt. Allgemeines (§ 81)
Zweiter Unterabschnitt. Erstmalige Festsetzung (§ 82 - § 89)
§ 82 Regelberechnung
§ 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
§ 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
§ 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
§ 86 Jahresarbeitsverdienst für Kinder
§ 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
§ 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
§ 89 Berücksichtigung von Anpassungen
Dritter Unterabschnitt. Neufestsetzung (§ 90 - § 91)
Vierter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen (§ 92)
Fünfter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen (§ 93)
Dritter Abschnitt. Jahresarbeitsverdienst
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