§ 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 1.sie
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/G. Becker, 6. Aufl. 2019, SGB II § 10 Rn. 1-22