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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
30. SGB III – Arbeitsförderung
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt. Grundsätze (§ 1 - § 11)
Zweiter Abschnitt. Berechtigte (§ 12 - § 21)
Dritter Abschnitt. Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen (§ 22 - § 23)
Zweites Kapitel. Versicherungspflicht
Drittes Kapitel. Aktive Arbeitsförderung
Viertes Kapitel. Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
Fünftes Kapitel. Zulassung von Trägern und Maßnahmen (§ 176 - § 184)
Sechstes Kapitel. Ergänzende vergabespezifische Regelungen (§ 185 - §§ 240–279a)
Siebtes Kapitel. Weitere Aufgaben der Bundesagentur
Achtes Kapitel. Pflichten
Neuntes Kapitel. Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Zehntes Kapitel. Finanzierung
Elftes Kapitel. Organisation und Datenschutz
Zwölftes Kapitel. Bußgeldvorschriften
Dreizehntes Kapitel. Sonderregelungen
Zur →
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§ 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung
(1) Solange und soweit eine
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB III § 23
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Kommentierung: § 23
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