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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
90. SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 2. Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 1. Allgemeine Vorschriften (§ 90 - § 98)
§ 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
§ 91 Nachrang der Eingliederungshilfe
§ 92 Beitrag
§ 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
§ 94 Aufgaben der Länder
§ 95 Sicherstellungsauftrag
§ 96 Zusammenarbeit
§ 97 Fachkräfte
§ 98 Örtliche Zuständigkeit
Zur →
aktuellen Auflage
.
§ 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
(1) 1Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB IX § 90
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Kommentierung: § 90
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