(1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2.erwerbsfähig sind, 3.hilfebedürftig sind und 4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). 2Ausgenommen sind 1.Ausländerinnen und Ausländer, die weder
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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/S. Knickrehm SGB II § 7
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/S. Knickrehm, 7. Aufl. 2021, SGB II § 7