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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
30. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung –
Elftes Kapitel Organisation und Datenschutz
Erster Abschnitt. Bundesagentur für Arbeit (§ 367 - § 370)
Zweiter Abschnitt. Selbstverwaltung
Dritter Abschnitt. Vorstand und Verwaltung (§ 381 - § 392)
Vierter Abschnitt. Aufsicht (§ 393)
Fünfter Abschnitt. Datenschutz (§ 394 - §§ 399–403)
§ 394 Verarbeitung von Sozialdaten durch die Bundesagentur
§ 395 Datenübermittlung an Dritte; Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen
§ 396 Kennzeichnungs- und Maßregelungsverbot
§ 397 Automatisierter Datenabgleich
§ 398 Datenübermittlung durch beauftragte Dritte
§§ 399–403 (weggefallen)
§ 398 Datenübermittlung durch beauftragte Dritte
Hat die Bundesagentur
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB III § 398
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB III § 398
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Dokument
Kommentierung: § 398
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Siehe auch ...
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3
6. Auflage 2019
5. Auflage 2017
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