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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
100. SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Erstes Kapitel. Verwaltungsverfahren
Vierter Abschnitt. Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 53 - § 61)
§ 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 54 Vergleichsvertrag
§ 55 Austauschvertrag
§ 56 Schriftform
§ 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
§ 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
§ 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
§ 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Zur →
aktuellen Auflage
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§ 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig,
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB X § 58
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Kommentierung: § 58
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Kommentar zum Sozialrecht, 8. A. 2023
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