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Musil/Weber-Grellet, Europäisches Steuerrecht
2. Teil: Auswirkungen des EU-Rechts auf direkte Steuern
Gewerbesteuergesetz (GewStG) (§ 2 - § 9)
§ 2 Steuergegenstand
I. Überblick und allgemeine Bedeutung
II. Unionsrechtliche Vorgaben
III. Tatbestand und Rechtsfolge unter europarechtlicher Perspektive
1. Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) oder Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) durch die Mehrbelastung inländischer Unternehmen bei der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG)
2. Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) durch die Nichtberücksichtigung von (finalen) Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten (§ 2 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 9 Nr. 3 GewStG)
3. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) durch Nichtberücksichtigung finaler Auslandsverluste in (fingierten) Inlandsbetriebsstätten (§ 7 S. 7 oder S. 8 GewStG)
4. Teilweise Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) durch besondere Inlandsanforderungen der gewerbesteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG)
5. Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht (Art. 107 AEUV)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
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