Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Service
Anmelden
Sölch/Ringleb, UStG
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Sechster Abschnitt. Sonderregelungen (§ 23 - § 25f)
§ 23 Allgemeine Durchschnittssätze
§ 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 25 Besteuerung von Reiseleistungen
§ 25a Differenzbesteuerung
§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
§ 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
§ 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
A. Entwicklung und Zweck der Vorschrift
B. Unionsrechtliche Grundlagen
C. Haftungsvoraussetzungen
D. Vermutungsregelung des Abs. 2
E. Örtliche Zuständigkeit für den Erlass des Haftungsbescheids
F. Prüfungspflicht und Möglichkeit zur Zustimmungsverweigerung
G. Erlass des Haftungsbescheids
§ 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz [Fassung ab 1.7.2021: über eine elektronische Schnittstelle]
§ 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
Sölch/Ringleb, UStG
§ 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
Jatzke in Sölch/Ringleb | UStG § 25d | 94. EL März 2022
Bestellen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+