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Einkommensteuer-Richtlinien 2001 | Bund
EStR 2001 (VZ 2002): R 209. Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen, nachgeholten Nutzungen und Holznutzungen infolge höherer Gewalt
Rechtsstand: 31.12.2002