EStG (VZ 2004)
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EStG (VZ 2004) |
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Inhaltsübersicht |
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V. Steuerermäßigungen |
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4. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen |
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§ 35a [Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen] |