Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Umsatzsteuergesetz | Bund
UStG 1999 (VZ 2004): § 3e Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
Rechtsstand: 31.12.2004