§ 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Einkommensteuergesetz (VZ 2007) | Bund
EStG (VZ 2007): § 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Rechtsstand: 31.12.2007