§ 34g [Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
[Einkommensteuergesetz (VZ 2008)] | Bund
[EStG (VZ 2008)]: § 34g [Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Rechtsstand: 31.12.2008