§ 35a [Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen]
[Einkommensteuergesetz (VZ 2008)] | Bund
[EStG (VZ 2008)]: § 35a [Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen]
Rechtsstand: 31.12.2008