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Einkommensteuer-Richtlinien 2008 mit Hinweisen 2009 | Bund
EStR 2008: R 50 a.1 Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten und bei Veräußerungen von Schutzrechten usw.
Rechtsstand: 31.12.2009