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Umsatzsteuersteuer-Richtlinien 2008 | Bund
UStR 2008: 39 d. Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie damit unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen (§ 3 a Abs. 4 Nr. 15 UStG)
Rechtsstand: 31.12.2009