§ 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
[Einkommensteuergesetz (VZ 2013)] | Bund
[EStG (VZ 2013)]: § 34g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Rechtsstand: 31.12.2013