EStR 2012
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EStR 2012
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
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Zu § 6c EStG
- R 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen
- H 6c