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Engl
c) Keine Veräußerung von mehr als 20% der Anteile innerhalb von fünf Jahren nach Durchführung der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG)
Hasselbrink/Krempl in Engl | Teil B. Spaltung von Kapitalgesellschaften B. 1 Abspaltung von GmbH auf GmbH zur Neugründung A. Grundsätzliche Anmerkungen Rn. 85 - 90 | 3. Auflage 2013