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Engl
b)  Keine Veräußerung an außenstehende Personen im Rahmen des Vollzugs der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG)
Krempl in Engl | B. 1 B. Grundsätzliche Anmerkungen Rn. 1-84 | 5. Auflage 2020