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Engl, Formularbuch Umwandlungen
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Teil D. Ausgliederung, Einbringung, Tausch
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D.6 Einbringung von Teilbetrieb und Aktien in GmbH
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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V. Ertragsteuerrecht
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1. Vermögensübertragung auf Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Einbringung, §§ 20, 22, 23 UmwStG)
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a) Überblick – Voraussetzungen des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG
- aa) Sachlicher Anwendungsbereich
- bb) Persönlicher Anwendungsbereich
- cc) Übernehmende Gesellschaft
- dd) Vorliegen eines Teilbetriebs und/oder eines anderen iSd. § 20 UmwStG privilegierten Vermögensgegenstandes
- ee) Übertragung der funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen
- ff) Neu geschaffene Anteile als Gegenleistung für Übertragung
- gg) Sicherstellung der Besteuerung bei der übernehmenden Körperschaft
- hh) Kein negatives Kapital des eingebrachten Betriebsvermögens
- ii) Kein Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland
- jj) Schranken bezüglich der Gewährung sonstiger Gegenleistungen durch die Kapitalgesellschaft (neben den Gesellschaftsanteilen)
- kk) Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs
- ll) Form der Ausübung des Wahlrechts
- b) Ausübung des Wahlrechts: Bedeutung und ertragsteuerliche Konsequenzen
- c) Wegfall der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz; Buchwertfortführung, Ansatz zum gemeinen Wert; Ausübung des Wahlrechts
- d) Steuerlicher Übertragungsstichtag – Rückbeziehung (§ 20 Abs. 6 UmwStG)
- e) Folgen des Buchwertansatzes beim Einbringenden – rückwirkende Besteuerung des zugrunde liegenden Einbringungsvorgangs (§ 22 UmwStG)
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a) Überblick – Voraussetzungen des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG
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1. Vermögensübertragung auf Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Einbringung, §§ 20, 22, 23 UmwStG)
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V. Ertragsteuerrecht
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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D.6 Einbringung von Teilbetrieb und Aktien in GmbH
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Teil D. Ausgliederung, Einbringung, Tausch