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Engl/Fox/Traßl, Formularbuch Umwandlungen
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Teil B. Spaltung von Kapitalgesellschaften
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B. 1 Abspaltung von GmbH auf GmbH zur Neugründung
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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VI. Ertragsteuern
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2. Voraussetzungen für Erfolgsneutralität
- a) Teilbetriebseigenschaft gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG
- b) Keine Veräußerung an außenstehende Personen im Rahmen des Vollzugs der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG)
- c) Keine Veräußerung von mehr als 20% der Anteile innerhalb von fünf Jahren nach Durchführung der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG)
- d) „Schädliche“ Veräußerung
- e) Fünfjährige Vorbesitzzeit bei Trennung von Gesellschafterstämmen
- f) Persönlicher Anwendungsbereich von §§ 15, 16 UmwStG
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2. Voraussetzungen für Erfolgsneutralität
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VI. Ertragsteuern
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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B. 1 Abspaltung von GmbH auf GmbH zur Neugründung
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Teil B. Spaltung von Kapitalgesellschaften